Ein Kita-Platz ist für viele Familien unverzichtbar, bringt aber auch regelmässige Kosten mit sich. In Kanton Bern können Betreuungsgutscheine einen Teil dieser Ausgaben reduzieren. Seit dem 1. August 2026 gelten neue Bestimmungen für die Betreuungsgutscheine. Unter anderem wurde die Einkommensgrenze für den Bezug erhöht und die maximale Vergünstigung angepasst.
Wie hoch ein Betreuungsgutschein Bern ausfällt, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation der Familie ab. Auch der Betreuungsbedarf spielt eine Rolle. Wir zeigen, was sich seit August 2026 geändert hat, welche Voraussetzungen gelten und wie die Antragstellung funktioniert.
Betreuungsgutschein im Kanton Bern einfach erklärt
Im Kanton Bern vergünstigen Betreuungsgutscheine die familienergänzende Betreuung in teilnehmenden Kitas und Tagesfamilienorganisationen. Voraussetzung ist, dass die Wohngemeinde am Gutscheinsystem teilnimmt. Familien bezahlen dadurch einen geringeren Anteil der Betreuungskosten.
Der Gutschein wird nicht direkt an die Eltern ausbezahlt. Die Vergünstigung wird über die Betreuungseinrichtung abgerechnet und von den Betreuungskosten abgezogen.
Die Gutscheinperiode dauert jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die aktuelle Gutscheinperiode läuft vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027. Wer weiterhin von der Vergünstigung profitieren möchte, muss für die nächste Periode erneut einen Antrag stellen.
Die teilnehmenden Gemeinden findest du im offiziellen Verzeichnis des Kantons Bern
Wer erhält einen Betreuungsgutschein im Kanton Bern?
Ob eine Familie im Kanton Bern einen Betreuungsgutschein erhält, hängt von ihrem Betreuungsbedarf und den finanziellen Voraussetzungen ab.
Ein Betreuungsbedarf kann beispielsweise durch Erwerbstätigkeit, eine staatlich anerkannte Ausbildung, Arbeitssuche oder gesundheitliche Gründe entstehen. Bei Erwerbstätigkeit gilt grundsätzlich ein Mindestpensum von 105 Prozent bei Elternpaaren und 5 Prozent bei Alleinerziehenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die soziale oder sprachliche Integration eines Kindes berücksichtigt werden.
Seit dem 1. August 2026 gelten neue kantonale Einkommensgrenzen. Bei einem massgebenden Familieneinkommen unter CHF 170'000 kann grundsätzlich ein Anspruch bestehen. Die Grenze für die maximale Vergünstigung wurde gleichzeitig von CHF 43'000 auf CHF 49'000 erhöht. Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen bietet der Kanton Bern.
Zusätzlich braucht es eine Platzzusage einer Kita oder Tagesfamilienorganisation, die am kantonalen Gutscheinsystem teilnimmt.
Wie hoch ist der Betreuungsgutschein im Kanton Bern seit August 2026?
Wie viel Unterstützung eine Familie erhält, hängt von ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Berücksichtigt werden unter anderem das massgebende Einkommen, die Familiengrösse, das Alter des Kindes und das anspruchsberechtigte Betreuungspensum.
Seit dem 1. August 2026 gelten höhere maximale kantonale Vergünstigungen. Für Kinder unter 18 Monaten beträgt die maximale Vergünstigung CHF 157.50 pro Betreuungstag. Zuvor galt der höhere Betrag nur für Babys bis zwölf Monate. Für Kleinkinder ab 18 Monaten bis zum Kindergarteneintritt beträgt die maximale Vergünstigung CHF 105 pro Betreuungstag.
Auch bei Tagesfamilien wurden die maximalen kantonalen Vergünstigungen erhöht. Für Kinder unter 18 Monaten beträgt die maximale Vergünstigung CHF 13.40 pro Betreuungsstunde. Ab 18 Monaten bis zum Kindergarteneintritt sind maximal CHF 8.90 pro Stunde möglich.
Für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Bern bietet der städtische Gutscheinrechner eine erste Orientierung. Damit lassen sich der voraussichtliche kantonale Gutschein und mögliche zusätzliche Vergünstigungen der Stadt Bern abschätzen. Verbindlich ist der Betrag erst nach Prüfung des vollständigen Gesuchs.
Welche zusätzliche Unterstützung bietet die Stadt Bern?
Familien mit Wohnsitz in der Stadt Bern können zusätzlich zum kantonalen Betreuungsgutschein einen einkommensabhängigen städtischen Zuschlag erhalten. Voraussetzung ist, dass sich die Betreuungseinrichtung innerhalb der Stadt Bern befindet. Für Familien aus anderen Gemeinden des Kantons gilt dieser Zuschlag nicht.
Bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 43'000 beträgt der städtische Zuschlag maximal CHF 31 pro Betreuungstag. Mit zunehmendem Einkommen reduziert sich der Betrag schrittweise. Ab einem massgebenden Einkommen von CHF 140'000 entfällt der Zuschlag.
Für Babys bis zwölf Monate kann die Stadt Bern zusätzlich einen Babyzuschlag von maximal CHF 20 pro Betreuungstag gewähren.
Darüber hinaus bietet die Stadt Bern eine einkommensabhängige Mahlzeitenvergünstigung für Familien mit einem vergünstigten Betreuungsplatz. Anders als beim städtischen Zuschlag muss sich die Betreuungseinrichtung dafür nicht innerhalb der Stadt Bern befinden.
Bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 51'000 beträgt die Vergünstigung maximal CHF 6 pro Mahlzeit. Bei Einkommen zwischen CHF 51'001 und CHF 70'000 sind maximal CHF 3 möglich. Eltern tragen einen Selbstbehalt von mindestens CHF 2 pro Mahlzeit. Familien mit Sozialhilfebezug erhalten keine zusätzliche Mahlzeitenvergünstigung, da diese Kosten bereits durch die Sozialhilfe gedeckt werden.
Betreuungsgutschein im Kanton Bern über kiBon beantragen
Familien können ihren Betreuungsgutschein online über kiBon beantragen. Dafür werden die erforderlichen Angaben und Unterlagen erfasst. Alternativ ist ein Papierantrag möglich.
Reiche dein vollständiges Gesuch spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn ein. Bei einer Online-Antragstellung müssen auch die unterschriebene Freigabequittung und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle der Wohngemeinde vorliegen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den zuständigen Stellen bietet das Familienportal des Kantons Bern.
Welche Kitas im Kanton Bern akzeptieren Betreuungsgutscheine?
Ob eine Kita oder Tagesfamilienorganisation Betreuungsgutscheine akzeptiert, sollten Eltern vor Vertragsabschluss direkt bei der Einrichtung abklären.
Ein Betreuungsgutschein kann auch bei einer zugelassenen Einrichtung ausserhalb der eigenen Wohngemeinde eingelöst werden. Weitere Informationen bietet das Familienportal des Kantons Bern.
Passende Kita in Bern mit Awina finden
Neben der Finanzierung ist auch wichtig, dass die Kita zu den Bedürfnissen deines Kindes und eurem Familienalltag passt. Öffnungszeiten, Betreuungsangebote und die Lage können bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
Mit Awina unterstützen wir Familien bei der Suche nach einer passenden Kinderbetreuung. Über unsere Kita-Suche in Bern kannst du Einrichtungen in Bern und Umgebung entdecken und dich über ihre Angebote informieren. Unser Kita-Vergleich hilft dir, ausgewählte Kitas gegenüberzustellen.
Du hast Fragen zur Kita-Suche oder benötigst Unterstützung? Kontaktiere uns. Wir helfen dir gerne weiter.
