Das neue Kita-Gesetz in der Schweiz soll Familien bei den Betreuungskosten entlasten. Das Parlament hat das Gesetz im Dezember 2025 verabschiedet. Die neue Betreuungszulage ist jedoch noch nicht verfügbar. Wir erklären, welche Unterstützung geplant ist, wer davon profitieren könnte und was Eltern bereits heute tun können.
Was ist das neue Kita-Gesetz in der Schweiz?
Das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) bildet die Grundlage für die geplante Betreuungszulage.
Es verfolgt zwei Ziele: Familien sollen durch eine neue Betreuungszulage finanziell entlastet werden. Gleichzeitig sollen Bund und Kantone das Betreuungsangebot gezielt weiterentwickeln.
Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Eltern können die neue Betreuungszulage deshalb derzeit weder beantragen noch beziehen. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) könnten die ersten Auszahlungen voraussichtlich ab 2029 erfolgen. Der genaue Starttermin steht jedoch noch nicht fest.
Was gilt heute und was ändert sich mit dem Kita-Gesetz?
Bereits heute unterstützen verschiedene Kantone und Gemeinden Familien bei den Betreuungskosten. Ob und in welcher Höhe Subventionen gewährt werden, hängt vom jeweiligen Wohnort und den geltenden Voraussetzungen ab.
Das neue Kita-Gesetz soll diese bestehenden Fördermöglichkeiten durch eine schweizweit geregelte Betreuungszulage ergänzen.
Bereich | Heute: Kantonale und kommunale Unterstützung | Neu: Geplante Betreuungszulage |
Finanzielle Unterstützung | Je nach Kanton oder Gemeinde Betreuungsgutscheine oder subventionierte Kita-Plätze | Zusätzliche Betreuungszulage für anspruchsberechtigte Familien |
Höhe der Unterstützung | Abhängig vom lokalen Fördermodell und den individuellen Voraussetzungen | Ab CHF 100 monatlich bei einem Betreuungstag pro Woche |
Anspruch | Unterschiedliche kantonale und kommunale Voraussetzungen | Schweizweit geregelte Anspruchsvoraussetzungen |
Verfügbarkeit | Bestehende Förderangebote können bereits genutzt werden | Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes |
Die Tabelle zeigt den Unterschied zwischen den bestehenden lokalen Fördermodellen und der geplanten bundesrechtlichen Betreuungszulage. Welche Unterstützung Familien heute erhalten, hängt weiterhin vom Wohnort ab.
Wer erhält die neue Betreuungszulage und wie hoch ist sie?
Die geplante Betreuungszulage richtet sich an Familien, deren Kinder regelmässig institutionell betreut werden.
Gemäss den offiziellen Fragen und Antworten des BSV zum Kita-Gesetz gehören folgende Punkte zu den wesentlichen Voraussetzungen:
Das Kind wird mindestens einen Tag pro Woche in der Schweiz institutionell betreut.
Die Betreuung erfolgt in einer Schweizer Landessprache.
Die Betreuungszulage ist bis zum Ende des Monats vorgesehen, in dem das Kind seinen achten Geburtstag feiert.
Grundsätzlich sind beide Eltern erwerbstätig oder absolvieren eine Aus- oder Weiterbildung.
Neben Kitas sind auch Tagesfamilien anspruchsberechtigt, sofern sie einer Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit angeschlossen sind. Die private Betreuung durch Nannys oder Grosseltern wird nicht berücksichtigt.
Die vorgesehene Betreuungszulage beträgt CHF 100 pro Monat für einen Betreuungstag pro Woche. Für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sie sich um CHF 50. Bei fünf Betreuungstagen pro Woche sind somit maximal CHF 500 monatlich vorgesehen.
Die tatsächliche Betreuungszulage setzt voraus, dass sämtliche Anspruchsbedingungen erfüllt sind. Sie darf die Betreuungskosten, welche die Eltern selbst tragen, nicht übersteigen.
Beispiel: Eine Familie bezahlt für die Kita CHF 500 pro Monat. Davon übernimmt der Kanton bereits CHF 300 über einen Betreuungsgutschein. Die Eltern bezahlen somit noch CHF 200 selbst.
Obwohl für die Familie gemäss dem geplanten Kita-Gesetz grundsätzlich eine Betreuungszulage von CHF 300 vorgesehen wäre, könnte sie höchstens CHF 200 erhalten.
Der Grund: Die Betreuungszulage darf nicht höher sein als die Kosten, welche die Eltern tatsächlich selbst bezahlen.
Für Kinder mit Behinderungen ist eine höhere Betreuungszulage vorgesehen, sofern die tatsächlichen Betreuungskosten entsprechend höher ausfallen. Sie beträgt das Anderthalbfache bis maximal das Zweifache der regulären Zulage.
Wann und wie können Eltern die neue Betreuungszulage beantragen?
Aktuell können Eltern die neue Betreuungszulage noch nicht beantragen, da das Kita-Gesetz noch nicht in Kraft ist.
Gemäss den offiziellen Informationen des BSV soll die Auszahlung künftig über die Familienausgleichskassen erfolgen. Erwerbstätige Eltern sollen den Antrag grundsätzlich über ihren Arbeitgeber einreichen. Die weiteren Einzelheiten zum Antragsverfahren muss der Bundesrat noch festlegen.
Was passiert mit bestehenden Kita-Subventionen?Was bedeutet das neue Kita-Gesetz für deine Familie?
Welche Auswirkungen das neue Kita-Gesetz haben könnte, hängt von deiner Betreuungssituation ab. Drei typische Beispiele zeigen, was Familien beachten sollten.
1. Dein Kind besucht bereits eine Kita
Dein Kind besucht an drei Tagen pro Woche eine Kita. Nach der geplanten Regelung wären dafür grundsätzlich CHF 300 monatlich vorgesehen. Voraussetzung ist, dass alle Anspruchsbedingungen erfüllt sind und die selbst getragenen Betreuungskosten mindestens diesen Betrag erreichen.
Da das Gesetz noch nicht in Kraft ist, ändert sich an deinen aktuellen Betreuungskosten zunächst nichts. Bestehende Betreuungsverträge bleiben die Grundlage deiner Planung.
2. Du suchst einen Kita-Platz
Du planst, dein Kind künftig in einer Kita betreuen zu lassen. Die geplante Betreuungszulage könnte deine Kosten nach ihrer Einführung reduzieren.
Für deine aktuelle Entscheidung sind jedoch die verfügbaren Kita-Plätze, Betreuungstage und Preise ausschlaggebend. Die neue Zulage solltest du noch nicht fest in dein Familienbudget einplanen.
3. Du erhältst bereits Betreuungsgutscheine oder Subventionen
Deine Gemeinde beteiligt sich bereits an deinen Betreuungskosten. Ob und wie sich die neue Betreuungszulage zusätzlich auf dein Familienbudget auswirkt, ist noch nicht abschliessend geklärt.
Die bestehenden Förderbestimmungen bleiben deshalb für deine aktuelle Kostenplanung entscheidend.
Was passiert mit bestehenden Kita-Subventionen?
Die neue Betreuungszulage soll bestehende kantonale und kommunale Fördermodelle grundsätzlich ergänzen, nicht ersetzen.
Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erläutert, können bestehende Subventionen und die neue Betreuungszulage nebeneinander bestehen.
Die bisherigen Fördermodelle unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Dazu gehören beispielsweise Betreuungsgutscheine oder subventionierte Kita-Plätze. Wie eine solche Unterstützung konkret funktioniert, zeigen wir am Beispiel der Betreuungsgutscheine im Kanton Bern.
Wie hoch die finanzielle Entlastung für einzelne Familien künftig tatsächlich ausfällt, hängt deshalb auch von den jeweiligen Förderbestimmungen ab.
Weitere Informationen zu den Betreuungskosten findest du in unserem Ratgeber zu den Kita-Kosten in der Schweiz.
Was können Eltern bis zum Inkrafttreten tun?
Auch wenn das neue Kita-Gesetz noch nicht gilt, können Familien ihre Kinderbetreuung bereits heute planen. Wir empfehlen drei Schritte:
Betreuungsbedarf festlegen: Überlege, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten dein Kind betreut werden soll. Berücksichtige dabei auch deine Arbeitszeiten und mögliche Veränderungen im Familienalltag.
Aktuelle Unterstützung abklären: Informiere dich bei deiner Gemeinde über bestehende Betreuungsgutscheine, Subventionen und Antragsfristen. So erfährst du, welche finanzielle Unterstützung bereits heute möglich ist.
Kita-Angebote vergleichen: Prüfe die verfügbaren Betreuungsplätze sowie Preise, Öffnungszeiten und Standorte. Mit dem Kita-Vergleich von Awina kannst du passende Angebote für deine Familie finden.
Unser Fazit: Das neue Kita-Gesetz in der Schweiz soll Familien künftig finanziell entlasten. Bis zur Einführung bleiben die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten entscheidend.
Wir helfen dir dabei, eine passende Kinderbetreuung zu finden. Hast du Fragen zur Kita-Suche? Dann kontaktiere uns.
